Nebenkostenabrechnung
Unser Schreiben vom 18.03.05
Sehr geehrter Herr Stellwaag,
bezüglich der Nebenkosten haben wir von Ihrer Seite noch immer keine offizielle Reaktion erhalten. Sie hatten erläutert, dass hierzu in Ihrem Hause gleich eine Besprechung am Vormittag des 18.03. stattgefunden hat und hatten im Gespräch Bedenken hinsichtlich des erforderlichen Aufwandes angeführt. Auch hatten Sie schriftlich angekündigt:
Zitat: „die von Ihnen heute vorgetragenen Anliegen werde ich prüfen. Zu gegebener Zeit erhalten Sie weitere Nachricht.“ Diese Nachricht ist hier bislang nicht eingegangen.
Mündlich hatte ich dazu in unserem Telefonat am Mittag des 18.03.05 das praktische Verfahren erläutert, dass (zu Ziffer 1) kein monatelanges Herumrechnen angefragt ist, sondern einfach ein Besuch von fachlich (und im Sinne der Vertretung der Mieterschaft) hierzu geeigneten Beiräten der Mietergemeinschaft bei Herrn Ehrecke. Ich schlug Ihnen vor: in einer gemeinsamen Durchsicht durch die betreffenden Unterlagen sollten die Ausgangs-Rechnungen mit den von den Mietern eingenommenen Beträgen für die Nebenkosten verglichen werden, ob ungefähr eine Deckungsgleichheit bestand.
Durch den Eingang der Mietverträge bei den einzelnen Mietern und die Fristsetzung zur Unterschrift 31.03.05 ergibt sich nun eine deutlich erhöhte Dringlichkeit.
Sehr befremdlich erscheinen uns in diesem Zusammenhang Aussagen der Beteiligten, dass Mietvertragswünsche, die nach dem 31.03.05 (19:00 oder 24:00 Uhr) auf dem Fax der HV Fisser eingehen, keine Berücksichtigung mehr finden werden. Ebenso seltsam muten Aussagen an, das Wasser werden dann am Folgetag durch Herrn Ehrecke persönlich abgestellt (nicht etwa durch die städtischen Behörden, die damit ihre Forderungen gegenüber der BImA durchsetzen würden). Was soll damit bezweckt werden?
Wir fordern Sie nochmals dringend auf, der Mietergemeinschaft einen Termin einzuräumen, in dem Sie sich zu den 3 Vorschlägen äußern werden, die mit Schreiben vom 18.03.05 dargestellt wurden und wiederhole diese hier nochmals:
1. gegenüber BImA (Bezug auf vergangene Abrechnungen, alte Mietverhältnisse):
die Nebenkosten der vergangenen Jahre müssen insgesamt transparent gemacht und überprüft werden. Der verantwortliche Verwalter, Herr Ehrecke, möge bitte Rechenschaft über die tatsächlich angefallenen Nebenkosten und deren Verteilung ablegen.
Hintergrund: bei der Nachrechnung der Daten Wasser und Abwasser erscheinen die Zahlen in nicht nachvollziehbaren Größenordnungen. Es mögen sich Kosten plus und minus ergeben haben, so dass die Abrechnung insgesamt ungefähr stimmt, dann ist dies dann ja auch nachweisbar. Die Plausibilitäts-Prüfu
ng wird durch Beiräte der Mietergemeinschaft vorgenommen.
Sie wissen wie die Rechtsprechung in diesem Falle gelagert ist: letztlich dürfen nur Pauschalen in einer Größenordnung verlangt werden, wie sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Zitat: „verboten ist allein, eine unangemessen überhöhte Nebenkostenpauschale festzusetzen
(Bundesgerichtshof , AZ: VIII ZR 195/03)“
Hinsichtlich der Verteilung ist darauf zu achten, dass die Kosten für Leerstände und Gebäude in eigener Nutzung der BImA oder ähnliche Sonderfälle nicht auf die NK der Mieter umgelegt werden, insbesondere die Niederschlagswassergebühr
en für befestigte Dach-, Hof- und Straßenflächen. Zitat: „der Vermieter muss auch leer stehende Mieteinheiten in seine Abrechnung einbeziehen. Er muss die darauf entfallenden Beträge allerdings selbst tragen, darf also die Gesamtkosten für das nur teilweise vermietete Gebäude auf die vermieteten Wohneinheiten aufteilen.“
Wir fordern zudem eine gerechtere Umlage der Niederschlagswassergebühr
en der großen Parkflächen auf die entsprechenden Nutzer dieser Flächen. Ganz praktisch: sollte es sich heraus stellen, dass die Hausverwaltung Fisser größere Hof- oder Parkflächen nicht anmietet oder nicht angemietet haben, dann darf der hierauf entfallende Teil der Niederschlagswassergebühr
en der Gemeinschaft der verbleibenden Mieter nicht zugerechnet werden.
2. gegenüber BImA (Bezug auf vergangene/neue Abrechnungen, alte/neue Mietverhältnisse):
Die Niederschlagswassergebühr erscheint wesentlich überhöht. Wir vermuten, dass der Abflussfaktor noch genau so in der Rechnung steht, wie er von der Stadtentwässerung aufgrund von Befliegungen des Stadtgebietes festgelegt wurde. Allerdings legt die Entwässerungssatzung der Stadt München dar, dass dies nur die Vermutung darstellt, die mit Plan und Tabelle widerlegt werden kann. Wir haben Ihnen den genauen Text der Entwässerungsatzung der Stadt München (S 211) hierzu mit gesondertem Schreiben am 21.03.05 bereits zukommen lassen, aber noch keine Reaktion von Ihrer Seite hierzu erhalten.
Wir bieten Ihnen (nochmals) an: gegen Aufwandsentschädigung stellt die Mietergemeinschaft hier gerne die Plan- und Tabellenunterlagen zusammen, damit der Faktor geändert beantragt werden kann, mit jährlichen Einsparungen in Größenordnungen von 100.000 bis 150.000 € p.a.
3. gegenüber HV Fisser (Bezug auf zukünftige Abrechnungen, neue Mietverhältnisse):
Die Mietergemeinschaft fordert eine Verbrauchs-gerechtere Abrechnung, beispielsweise für Mietflächen wie Übungsräume im KG. Auf Antrag soll jeder Mieter die Möglichkeit erhalten, Medienzähler wie Trinkwasser- und Stromzähler auf seiner Mietfläche oder in seinem Gebäude optional einzurichten. Wer hieran nicht interessiert wird, wird über die Flächenumlage wie bisher an der verbleibenden Differenz der Einzelzählungen zur Hauptzählung der jeweiligen Medien beteiligt.
Die Mietergemeinschaft hat weit reichende Vorschläge unterbreitet, wie im Rahmen des alternativen Abwasserkonzeptes die Mietnebenkosten beispielsweise im Bereich Niederschlagswasser drastisch gesenkt werden hätten können, durch Abtrennung der Niederschlagswässer und Versickerung auf dem Gelände. Davon scheint nun kaum etwas umgesetzt zu werden, sonst würden sich unmittelbar nach Durchführung Nebenkosten-Senkungen in diesem Bereich ergeben. Die Kosten für diese Maßnahmen waren im Alternativen Entwässerungskonzept enthalten. Trotzdem hatte es einen Kostenvorteil von 450.000 € gegenüber den aus der Zeitung berichteten Kosten von 1,15 Mio. €. Man könnte provozierend fragen: sollen die Mieter auch noch für die Verwerfung des günstigeren Konzepts zur Kasse gebeten werden?
Wir hatten sehr entgegen kommend bisher formuliert: diese Punkte sollen aus unserer Sicht nach Möglichkeit friedlich und einvernehmlich behandelt werden. Vom Ablauf her sollte hier vor den Einzel-Mietvertragsverhandlung
en eine Einigung gefunden werden.
Nunmehr werden wir seitens HV Fisser vor die vollendeten Tatsachen „Einheitsmietvertrag“ unter Berufung auf die BImA und die Stadt München gestellt und unter unmittelbaren Zugzwang gesetzt, den Vertrag mit sämtlichen Regelungen so zu unterzeichnen, weil Fisser „daher keine Änderungen und / oder Ergänzungen mehr hieran vornehmen“ wird.
Wegen der nun als zwingend dargestellten Mietvertragsunterzeichnungen schlagen wir Ihnen und gleichzeitig der Mietergemeinschaft nun als Vorgehensweise vor:
1. Da es kurzfristig nicht einmal zu einem Gespräch geschweige denn zu einer einvernehmlichen Vereinbarung mit der BImA gekommen ist, so empfiehlt die Mietergemeinschaft den Mietern, die Nebenkosten und sämtliche diesbezügliche Regelungen in den Mietvertragsverhandlungen Vertragsergänzung (z. B. handschriftlich im Original) auszuklammern. Wir stehen auf dem Standpunkt: bei HV Fisser stellen diese Kosten ja nur einen Durchlaufposten dar.
2. Bei den Zahlungen der Mieter wird zunächst im April ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der derzeit vertraglich verlangte Betrag „monatlicher Gesamtmietzins“ bezahlt. Die Mietvertragsunterzeichnung erfolgt mit den handschriftlichen Anfügungen und dem Verweis auf das Begleitschreiben zu den angemerkten Punkten in einer vorläufigen Art und Weise. Im Laufe der ersten beiden Aprilwochen erwarten wir Terminvorschläge seitens der BImA zur Klärung der genannten Punkte.
Sie werden mit uns darin übereinstimmen müssen, dass sich die BImA wie auch das Kommunalreferat der Stadt München sowohl an einem moralischen als auch an einem rechtlichen Anspruch messen lassen muss, keinesfalls überhöhte Nebenkosten zu verlangen. Einschränkende Klauseln des alten wie des neuen Mietvertrages sehen wir dahin gehend als nicht haltbar an.
Es wäre daher durchaus praktikabel und auch aus unserer Sicht empfehlenswert, wenn hier seitens der BImA sehr bald ein überprüfbares Zahlenwerk zu den „alten“ und den „neuen“ Nebenkostenansätzen offen und übersichtlich auf den Tisch gelegt wird. Stellen Sie sich den Verwaltungsaufwand für die BImA, die Stadt München und die HV Fisser vor, wenn die Mieter oder auch nur Teile der Mieterschaft zukünftig Vorbehalte, Einbehalte, Abschläge oder dergleichen einführen würden, um klar belegbare Rechtsansprüche durchzusetzen. Auch hier sehen wir die einschränkenden Klauseln des neuen Mietvertrages als moralisch und rechtlich nicht haltbar an
3. Sämtliche Regelungen des Mietvertrages mit der HV Fisser, die sich auf die Nebenkosten beziehen, stehen unter dem Vorbehalt der obigen weiteren Verhandlungen mit der BImA, ganz gleich, ob bereits Mietverträge oder Vorformen davon zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen wurden oder unter dem immensen Druck seitens Vermieter noch abgeschlossen werden.
4. Ggf fügen die Mieter weitere Punkte zu diesen genannten hinzu, die aus Ihrer Sicht eine unangemessene Benachteiligung der Mieter darstellen, wie z. B. die gestern auch schriftlich benannte unangemessene Forderung nach Schönheitsreparaturen und die Rückbauverpflichtung am Ende der Mietzeit. Sie wissen selbst, wie die Mieter die Räume übernommen haben und wer in den Erhalt der Räume und Baulichkeiten Geld investiert hat.
Wir bitten (weiterhin) und sehr dringlich um ein Gespräch und Klärung der entsprechenden Abläufe.
Mit freundlichen Grüßen
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